Mit amtlicher Bekanntmachung vom 28. August 2024 informiert das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr die Öffentlichkeit mit der harmlosen Aussage, man
wolle die Major-Plagge-Kaserne um- und ausbauen.
Tatsächlich soll in diesem überwiegend durch Bannwald geschützten Kasernenareal der alte Baubestand von 35 Hektar komplett abgerissen und ein riesiges zentrales
Versorgungszentrum mit einer Gesamtgröße über 60 Hektar unter Aufhebung von über 35 Hektar Bannwald neu entstehen.
Bannwald ist wegen seiner Bedeutung für das Gemeinwohl unersetzlich und die strengste Schutzkategorie, die das Hessische Waldgesetz kennt. Er ist durch Rechtsverordnung gesetzlich geschützt und
erfüllt wichtige Klimaschutz-, Lärmschutz-, Wasserschutz-, Bodenschutz-und Landschaftsschutzfunktionen.
Der Wald im Kasernenareal der Major-Karl-Plagge-Kaserne ist Teil des großen
südhessischen Bannwaldgebietes in dem Gebiet Alsbach, Bickenbach Seeheim-Jugenheim und Pfungstadt. Es umfasst insgesamt 739 Hektar, davon 132 Hektar Bundeswald.
Im Jahre 1999 wurde dieser Wald durch das Regierungspräsidium unter Schutz gestellt, nachdem die zuständigen Bundesbehörden ausdrücklich zugestimmt hatten. Angeblich liegt für die Beseitigung von 35
Hektar Bannwald bereits die Zustimmung der Obersten Forstbehörde vor, obwohl jede Rodung von über 10 Hektar geschütztem Wald der vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, die aber erst am
14.8.2024 den Behörden und der Öffentlichkeit zur Prüfung vorgelegt wurde und damit nicht in die ministerielle Entscheidung eingeflossen sein kann.
Auch bemängelt die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dass weder geprüft wurde, ob es sich bei dem Vorhaben um vermeidbare Eingriffe handelt, noch bisher sichergestellt ist, dass die gesetzlichen
Vorgaben, die mit einer solchen Bannwaldumwandlung einhergehen, erfüllt werden. So ist es vorgeschrieben, dass Bannwaldumwandlungen flächengleich im selben Naturraum auszugleichen und streng zu
schützen sind. Dies ist bisher in keiner Weise erkennbar.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald appelliert an die Bundesbehörden, dass sie die Vorgreiflichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung bei ihren Entscheidungen ernst nehmen und die daraus
resultierenden gesetzlichen Bestimmungen der Waldgesetze, der Bundes- und Landesnaturschutzgesetze und die Hessischen Formvorschriften bei der Löschung von Bannwald berücksichtigen.
Es ist eine große Verantwortung, so die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, angesichts der Klimaproblematik in der wärmsten Gegend Hessens ausgerechnet Bannwald, der aus Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gesetzlichen Schutz genießt, einem Vorhaben zu opfern, das möglicherweise an anderer Stelle, ohne Rodung von 25 Hektar Bannwald mit guter Verkehrsanbindung, zentraler Lage und
Funktionalität gefunden werden kann. Eine solche Variantenanalyse fehlt bisher leider.
Autor: Prof.Dr.Arnulf Rosenstock