Riedprojekt: Versorgung von Waldgebieten durch Grundwasseranschluss

Offener Brief – 12. Februar 2026 – an den hessischen Staatsminister Ingmar Jung zum Ausstieg der Landesregierung aus der Finanzierung des Riedprojektes.

Vertragsnaturschutz i.S. v. § 4 HeNatG
Vertrag zur Fortführung des Riedprojektes vom 22. 03.2022

Auszug:

Die beiden Städte Griesheim und Weiterstadt unterhalten 15 Schutzbrunnen zur Bewahrung der Siedlungsgebiete vor Vernässung (Sozialaspekt); der Wasserverband Weiterstadt/Griesheim sammelt das gewonnene Grundwasser und bewässert die landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet (wirtschaftlicher Effekt) und Hessenforst erhält in Beregnungsfreien Zeiten das gewonnene Grundwasser zur Aufspiegelung der eingetretenen Grundwasserabsenkung infolge Trink- und Brauchwasserförderung (ökologischer Effekt). Insbesondere die Zielsetzung der Grundwasseraufspiegelung (Kapitel 11 GWBP) ist unmittelbar mit der erforderlichen Kontinuität des Riedprogramms verknüpft, weil die dort ausgepflanzten Laubgehölze (Stieleiche, Winterlinde, Kirsche, Elsbeere pp.) nur durch die Fortsetzung der Infiltration weiterwachsen. Es ist zu erwarten, wenn das Riedprojekt nicht weiter finanziert wird, wird als Erstes die Infiltration in das Waldgebiet Triesch/Harras eingestellt werden, denn die Waldzuwässerung ist eine vertragliche, freiwillige Leistung der Projektträger. Die anderen Nutzungen (Schutzbrunnenförderung und Beregnung) sind zwingend.