Straßenbahn-Anbindung des Ludwigshöhviertels
Die im Rahmen der Änderung des Planfeststellungsverfahren vom 23.10.2025 von HEAG Mobilo und der Stadt Darmstadt vorgelegte Vorzugsvariante beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild erheblich.
- Sie gefährdet die Substanz des Klimaschutzwaldes mit Wirkung auf des Ludwigshöhviertel (LHV) und das Naturschutzgebiet Bessunger Kiesgrube.
- Sie verursacht durch die diagonale Zerschneidung des Waldes Randschäden.
- Sie gefährdet die notwendige Renaturierung des nördlich der Cooperstraße liegenden Waldgebietes.
- Sie ist ein Verstoß gegen mehrere Tatbestände der Landschaftsschutzverordnung (Schutz der Naturgüter, Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Störung des Landschaftsbildes)
- Sie ist ein vermeidbarer Eingriff im Sinne des § 15 ff. BNatSchG (Anschluss an Linie 3, Verkehrsberuhigung des LHV, Erhalt der Alleebäume der Ludwigshöhstraße, Rückbau der Wendeschleife vor der Akademie für Tonkunst).
Die gesamte Stellungnahme von Herrn Prof.Dr.Rosenstock stellen wir im Folgenden zum Download zur Verfügung:









