Kategorie: Stellungnahmen

  • Riedprojekt: Versorgung von Waldgebieten durch Grundwasseranschluss

    Offener Brief – 12. Februar 2026 – an den hessischen Staatsminister Ingmar Jung zum Ausstieg der Landesregierung aus der Finanzierung des Riedprojektes.

    Vertragsnaturschutz i.S. v. § 4 HeNatG
    Vertrag zur Fortführung des Riedprojektes vom 22. 03.2022

    Auszug:

    Die beiden Städte Griesheim und Weiterstadt unterhalten 15 Schutzbrunnen zur Bewahrung der Siedlungsgebiete vor Vernässung (Sozialaspekt); der Wasserverband Weiterstadt/Griesheim sammelt das gewonnene Grundwasser und bewässert die landwirtschaftlichen Flächen im Gebiet (wirtschaftlicher Effekt) und Hessenforst erhält in Beregnungsfreien Zeiten das gewonnene Grundwasser zur Aufspiegelung der eingetretenen Grundwasserabsenkung infolge Trink- und Brauchwasserförderung (ökologischer Effekt). Insbesondere die Zielsetzung der Grundwasseraufspiegelung (Kapitel 11 GWBP) ist unmittelbar mit der erforderlichen Kontinuität des Riedprogramms verknüpft, weil die dort ausgepflanzten Laubgehölze (Stieleiche, Winterlinde, Kirsche, Elsbeere pp.) nur durch die Fortsetzung der Infiltration weiterwachsen. Es ist zu erwarten, wenn das Riedprojekt nicht weiter finanziert wird, wird als Erstes die Infiltration in das Waldgebiet Triesch/Harras eingestellt werden, denn die Waldzuwässerung ist eine vertragliche, freiwillige Leistung der Projektträger. Die anderen Nutzungen (Schutzbrunnenförderung und Beregnung) sind zwingend.

  • Autobahn Ausbau

    Ausbau der A5 vernichtet fast 500 Hektar unverzichtbaren Wald und wertvolle Landschaft mit wichtigen Wasser- und Klimaschutzfunktionen

    Machbarkeitsstudie operiert mit falsche Zahlen des Flächenverbrauchs
    Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ruft mit zur Fahrraddemo am Sonntag, 29. September, auf der A5 auf

    Eine vom Land Hessen / HessenMobil beauftragte Machbarkeitsstudie zum Ausbau der Bundesautobahn A5 zwischen Frankfurter Kreuz und Ausfahrt Friedberg auf 10 Spuren plus Standstreifen und Zu- und Abfahrten beschäftigt derzeit die Region. Auf den ersten Blick scheint das Ausbauvorhaben nur geringe Auswirkungen auf den Wald zu haben, doch bei genauem Hinsehen wird deutlich, dass doch fast 100 Hektar Wald gerodet oder zumindest stark beeinträchtigt werden. So werden gemäß der Studie im südlichen Abschnitt im Schwanheimer Wald angeblich nur 68.000 Quadratmeter Wald gerodet jedoch kommen noch 5500 Quadratmeter im FFH Gebiet „Schwanheimer Wald“ hinzu, der durch Europäisches Naturschutzrecht auf Grund seiner großen Bedeutung als Lebensraumtyp „Alte bodensaure Eichenwälder“ besonders geschützt ist. Eine gravierende Beeinträchtigung dieses äußerst seltenen und dadurch wertvollen Waldes muss erwartet werden. Insbesondere durch Randeffekte des aufgeschlagenen Waldes ist mit einem Vielfachen des angegebenen Waldverlustes zu rechnen. Zu den Randeffekten zählen neben dem Absterben der dann frei gestellten Randbäume, Sonnenbrand an der Rinde der Bäume, Aushagern der Böden und eine grundlegende Veränderung der Bodenvegetation auch durch den Eintrag zusätzlichen Stickstoffs und anderer Schadstoffe – verursacht durch den zusätzlichen Kfz-Verkehr.

    Weiter nördlich beeinträchtigt ein Ausbau die Nidda-Aue, zahlreiche Trinkwasserschutzgebiete und auf Höhe von Bad Homburg das FFH-Gebiet des Erlenbaches. Kurz vor der Anschlussstelle Friedberg wird ein Waldverlust von ca. 40.000 Quadratmetern prognostiziert. Alles in allem scheinen somit rund 115.000 Quadratmeter, also 11,5 ha Wald für einen Ausbau verloren gehen. Doch wer diesen Zahlen vertraut hat die Rechnung ohne ein tricksendes Verkehrsministerium gemacht. In Wirklichkeit sind die Zahlen nämlich deutlich höher. Grund ist, dass die Machbarkeitsstudie lediglich einen Ausbau von 8 auf 10 Spuren berechnet und eine Umweltverträglichkeitsstudie zum Ausbau der A5 aus dem Jahre 2012 mit dem Ziel eines 8-spurigen (plus Standstreifen) Ausbaus als Grundlage nimmt.

    Bisher ist die A5 aber auf dem geplanten Streckenabschnitt lediglich 6 Spuren (plus Standstreifen) breit. Wird dieser Autobahnabschnitt allerdings nun von 6 auf 10 Spuren ausgebaut, so sind die Verluste an Wald, hochwertigen Böden, Biotopstrukturen und geschützten Lebensräumen (auch FFH-Gebieten) mindestens doppelt so groß. Zudem finden in der Machbarkeitsstudie Randeffekte keine Beachtung. Hier ist mit einem Vielfachen der Fläche zu rechnen die schließlich versiegelt wird. Auch Fahrwege für die Baufahrzeuge (mit der daraus resultierenden Bodenverdichtung) und Sicherheitsabstände wegen möglicherweise umstürzender Bäume sind in diesen Berechnungen nicht enthalten.

    Für die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) sind daher die Angaben zum Verbrauch von Wald und anderer Naturräume aus der Machbarkeitsstudie keine sichere Grundlage der öffentlichen Diskussion: „Wir rechnen am Ende mit einem Waldverlust von mindestens 100 Hektar und eine Zerstörung von wertvollen landwirtschaftlichen Böden und anderer Freiflächen von rund 500 Hektar“, so Bernhard Klug Landesvorsitzender der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald in Hessen. „Laut Machbarkeitsstudie ist bei einer Verbreiterung von 8 aus 10 Spuren mit einem „vorhabenbedingten Flächenverlust“ von 243,8 Hektar (anlagenbedingter Flächenverbrauch 107,1 ha, flächenbeanspruchende Kompensation 136,6 ha –(siehe Seite 188)) zu rechnen. Da in diesem Wert auch nicht berücksichtigt wurde, dass die Autobahn bisher nur 6 Spuren (plus Standstreifen) breit ist, muss mit einem doppelt so großen Flächenverlust gerechnet werden“, erklärt Klug. „Wir sind irritiert, dass von Seiten der Straßenbauverwaltung mit dermaßen falschen Zahlen agiert wird. Hier versucht man die Bevölkerung über das Ausmaß und die Folgen des Vorhabens zu desinformieren. Das ist der größte Eingriff seit Jahrzehnten – nicht mal der Ausbau des Frankfurter Flughafens hat so viel Naturraum zerstört. Ein Verbrauch von 500 Hektar Grund und Boden kann die Region nicht verkraften.“ Wald und unversiegelte Böden wie Wiesen und Äcker, aber auch Auen leisten im Rhein-Main-Gebiet einen wichtigen Beitrag zum lokalen Klimaschutz. So kühlt die Luft über diesen Flächen, insbesondere im Taunus und dem Taunusvorland, ab und sorgt in den immer heißer werdenden Sommern für eine Abkühlung in der Frankfurter Innenstadt, in umliegenden Stadtteilen und Ortschaften.

    Wie eine Perlenkette ziehen sich entlang der Autobahn zahlreiche Wasserschutzgebiete, die sauberes Trinkwasser für die Bevölkerung sichern. Die Versorgung aus den Trinkwasserbrunnen ist bereits auf Grund des Klimawandels in Gefahr weil weniger Niederschlag in die Böden eindringt. Werden nun weitere Flächen in den Wasserschutzgebieten versiegelt, ist über kurz oder lang mit einem Mengenrückgang sauberen Trinkwassers zu rechnen. Schon jetzt warnt HessenWasser, als einer der größten Wasserbeschaffer in der Region, dass es zu Engpässen in der Versorgung der Bevölkerung in Extremsommern kommen kann. Im Falle eines Ausbaus der A5 verringern sich die Grundwasserentstehungsgebiete und die Gefahr von Havarien nimmt auf Grund des zusätzlichen Verkehrs auf der A5 zu. In diesem Fall können dann betroffene Grundwasserleiter nicht mehr zur Versorgung der Bevölkerung genutzt werden.
    Werden auf der 29 Kilometer langen Strecke über 200 Hektar dieser land- und forstwirtschaftlichen Flächen „anlagenbedingt“ versiegelt und weitere Flächen z.B. für Lärmschutzwälle „umgenutzt“, so wird sich das nach Auffassung der SDW für die Abkühlung der Frankfurter Innenstadt und umliegender Orte spürbar auswirken. Zudem stellen bis zu 10 Meter hohe Lärmschutzbauwerke unüberwindbare Hindernisse für den Kaltluftzustrom dar. „Wenn wir jetzt weitermachen wie bisher, Natur- und Landschaft vernichten, statt auf nachhaltige Verkehrskonzepte zu setzen, werden wir die Auswirkungen nicht mehr beherrschen können. Überhitzte Innenstädte und fehlendes Trinkwasser stellen eine essentielle Gefährdung der Lebensqualität im Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main dar“, so Bernhard Klug.

    Für Sonntag, 29. September 2024, hat ein breites Bündnis aus mehr als 60 verschiedener NGOs und Institutionen zu einer Fahrraddemo auf der A5 aufgerufen. Auch die SDW ist Mitglied des Bündnisses und wird sich mit zahlreichen Aktiven an der Veranstaltung beteiligen. Die Demonstration unter dem Motto „STOPP A5-AUSBAU – Klima schützen, Mobilitätswende jetzt!“ startet um 14 Uhr am Mainkai/Eiserner Steg und führt dann entlang des Mains bis zur A5. Hier wird sich der Demonstrationszug bis zum Westkreuz auf der A5 Richtung Norden bewegen und dann über die A649 bis schließlich zur Bockenheimer Warte fahren. Das Bündnis ruft alle verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich an der Fahrraddemonstration zu beteiligen und sich gegen das Mammutprojekt und seine massiven Auswirkungen auf Menschen, Natur und Lebensqualität zu stellen. Siehe: www.stoppa5ausbau.de


    Für Rückfragen und Auskünfte wenden Sie sich bitte an:
    Christoph von Eisenhart Rothe – Landesgeschäftsführer der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ch.v.eisenhart@sdw-hessen.de 

    Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald – Landesverband Hessen e. V., Wiesbaden, 19.09.2024 

  • Ausbau Plagge-Kaserne

    Bundeswehr will 35 Hektar Bannwald roden Ausgerechnet im Rhein-Maingebiet dem Hot Spot der Waldschäden

    Mit amtlicher Bekanntmachung vom 28. August 2024 informiert das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr die Öffentlichkeit mit der harmlosen Aussage, man wolle die Major-Plagge-Kaserne um- und ausbauen.

    Tatsächlich soll in diesem überwiegend durch Bannwald geschützten Kasernenareal der alte Baubestand von 35 Hektar komplett abgerissen und ein riesiges zentrales Versorgungszentrum mit einer Gesamtgröße über 60 Hektar unter Aufhebung von über 35 Hektar Bannwald neu entstehen. Bannwald ist wegen seiner Bedeutung für das Gemeinwohl unersetzlich und die strengste Schutzkategorie, die das Hessische Waldgesetz kennt. Er ist durch Rechtsverordnung gesetzlich geschützt und erfüllt wichtige Klimaschutz-, Lärmschutz-, Wasserschutz-, Bodenschutz-und Landschaftsschutzfunktionen. Der Wald im Kasernenareal der Major-Karl-Plagge-Kaserne ist Teil des großen südhessischen Bannwaldgebietes in dem Gebiet Alsbach, Bickenbach Seeheim-Jugenheim und Pfungstadt. Es umfasst insgesamt 739 Hektar, davon 132 Hektar Bundeswald.

    Im Jahre 1999 wurde dieser Wald durch das Regierungspräsidium unter Schutz gestellt, nachdem die zuständigen Bundesbehörden ausdrücklich zugestimmt hatten. Angeblich liegt für die Beseitigung von 35 Hektar Bannwald bereits die Zustimmung der Obersten Forstbehörde vor, obwohl jede Rodung von über 10 Hektar geschütztem Wald der vorherigen Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf, die aber erst am 14.8.2024 den Behörden und der Öffentlichkeit zur Prüfung vorgelegt wurde und damit nicht in die ministerielle Entscheidung eingeflossen sein kann.

    Auch bemängelt die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, dass weder geprüft wurde, ob es sich bei dem Vorhaben um vermeidbare Eingriffe handelt, noch bisher sichergestellt ist, dass die gesetzlichen Vorgaben, die mit einer solchen Bannwaldumwandlung einhergehen, erfüllt werden. So ist es vorgeschrieben, dass Bannwaldumwandlungen flächengleich im selben Naturraum auszugleichen und streng zu schützen sind. Dies ist bisher in keiner Weise erkennbar. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald appelliert an die Bundesbehörden, dass sie die Vorgreiflichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung bei ihren Entscheidungen ernst nehmen und die daraus resultierenden gesetzlichen Bestimmungen der Waldgesetze, der Bundes- und Landesnaturschutzgesetze und die Hessischen Formvorschriften bei der Löschung von Bannwald berücksichtigen. Es ist eine große Verantwortung, so die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, angesichts der Klimaproblematik in der wärmsten Gegend Hessens ausgerechnet Bannwald, der aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gesetzlichen Schutz genießt, einem Vorhaben zu opfern, das möglicherweise an anderer Stelle, ohne Rodung von 25 Hektar Bannwald mit guter Verkehrsanbindung, zentraler Lage und Funktionalität gefunden werden kann. Eine solche Variantenanalyse fehlt bisher leider.

    Autor: Prof.Dr.Arnulf Rosenstock

  • Ludwigshöhviertel, Cooperstraße, Planstraße A usw. (Darmstadt)

    Ludwigshöhviertel, Cooperstraße, Planstraße A usw. (Darmstadt)

    Straßenbahn-Anbindung des Ludwigshöhviertels

    Die im Rahmen der Änderung des Planfeststellungsverfahren vom 23.10.2025 von HEAG Mobilo und der Stadt Darmstadt vorgelegte Vorzugsvariante beeinträchtigt das Orts- und Landschaftsbild erheblich.

    • Sie gefährdet die Substanz des Klimaschutzwaldes mit Wirkung auf des Ludwigshöhviertel (LHV) und das Naturschutzgebiet Bessunger Kiesgrube.
    • Sie verursacht durch die diagonale Zerschneidung des Waldes Randschäden.
    • Sie gefährdet die notwendige Renaturierung des nördlich der Cooperstraße liegenden Waldgebietes.
    • Sie ist ein Verstoß gegen mehrere Tatbestände der Landschaftsschutzverordnung (Schutz der Naturgüter, Eingriff in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, Störung des Landschaftsbildes)
    • Sie ist ein vermeidbarer Eingriff im Sinne des § 15 ff. BNatSchG (Anschluss an Linie 3, Verkehrsberuhigung des LHV, Erhalt der Alleebäume der Ludwigshöhstraße, Rückbau der Wendeschleife vor der Akademie für Tonkunst).


    Die gesamte Stellungnahme von Herrn Prof.Dr.Rosenstock stellen wir im Folgenden zum Download zur Verfügung: 

  • Keine Haie im Ried

    Nach einem Bericht im Darmstädter Echo vom Freitag 16.6.2017 beabsichtigt die Seven Seas Aquarium GmbH & Co. KG den Bau des riesigen Indoor-Aquariums „Shark-City“ für Haifische und andere Meeresbewohner in einem Gewerbegebiet im südhessischen Pfungstadt.

    Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat sich in ihrer letzten Vorstandssitzung mit diesem Vorhaben befasst. Sie bezweifelt die regionalplanerische und damit bauplanungsrechtliche sowie die Natur- und tierschutzgesetzliche Zulässigkeit des gesamten Projektes ohne vorherige Änderung des Regionalen Raumordnungsplans. Vorrangig steht dem Vorhaben bereits die zwingend vorgeschriebene Umweltvertäglichkeitsprüfung (UVP) mit den Schutzgütern Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie natürlicher Ressourcen entgegen. Grundsatz dieser UVP ist die rechtzeitige Einbindung der Öffentlichkeit. Diese hat bisher zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Das Pfungstädter Bauamt erklärt lediglich lapidar, dass man keine „planungsrechtlichen Schwierigkeiten“ sehe.

    Alleine die Ausstrahlungen eines solchen Vorhabens überschreiten das Stadtgebiet Pfungstadts erheblich und begrenzen die Planungshoheit der Stadt.

    Wir als Kreisverband Stadt Darmstadt und Kreis Darmstadt-Dieburg der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. lehnen dieses Bauvorhaben aus mehreren Gründen und mit Nachdruck ab:

    1. Während weithin sichtbar rundherum im Ried und ganz besonders in Pfungstadt der Wald aus Wassermangel verdurstet, vertrocknet und abstirbt, werden Bau und Unterhaltung des Riesenaquariums  fortwährend Millionen Kubikmeter Wasser verschlingen. Dies mit erhofften Gewerbesteuereinnahmen zu rechtfertigen, ist kurzsichtig und verantwortungslos.
    2. Die erstrebte  Zunahme von individuellem Ziel- und Quellverkehr  zu diesem Groß-Haifischaquarium im ohnehin überlasteten Rhein-Main-Neckarraum als Planungsziel ist anachronistisch und kurzsichtig: Straßen, Wege und Parkplätze müssten gebaut, die Böden versiegelt, das Umgebungsklima belastet werden. Lärm, Emissionen, und  ein ständiges Kommen und Wegfahren führte zu großen  überörtlich nachteiligen Wirkungen, ganz zu schweigen von den Belastungen der Pfungstädter Bürger in den nahen Wohngebieten.
    3. Hinsichtlich des Tierschutzes bestehen allergrößte Bedenken. Die Zurschaustellung von exotischen Salzwasserbewohnern in Gefangenschaft  in einer Gegend, in der es weit und breit kein Meer gibt, ist überhaupt nicht zu vermitteln. Das vorgeschobene  Bildungsargument nämlich die Sensibilisierung der Menschen für den Lebensraum Meer, ist im  im Kontext  zur Zerstörung von Festlandslebensräumen unglaubwürdig. Nebenbei bemerkt: Das was die Besucherströme anlocken wird, ist nicht die Sensibilisierung des Umweltbewusstseins, sondern die Sensationslust am Meeresungeheuer HAI! – Statt Bildung also „big business“ – .
    4. Aus Gründen der Ressourcenschonung ist es nicht akzeptabel, dass Energie, Salz, Klärmittel etc. verschwendet werden um Fischexkremente, Nahrungs- , Medikamentenrückstände und Salzwasser in der Pfungstädter Kläranlage aufwendig zu neutralisieren. Transport, Reinigung, Entsorgung, Abluft und die Infrastrukturkosten  sind in der fragwürdigen Gewerbesteuer-bilanz der Pfungstädter Stadtverordneten offensichtlich unberücksichtigt geblieben. Einerseits werden Bauherren per Verordnung gezwungen, energieeffizient zu bauen und zu leben, auf der anderen Seite soll die Umwelt hier durch Genehmigung babylonischer Projekte für schnelles Geld verschwendet und verschmutzt  und verschachert werden.
    5. Die landwirtschaftliche Nutzfläche zur Versorgung der Menschen nimmt dramatisch ab. Politische Apelle zum sparsamen Umgang mit der Ressource Boden verhallen. Es ist beispiellos, wie sich in diesem Falle wieder einmal gewählte Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien (!) , geblendet durch oberflächlichen Schein, in den Dienst von Profiteuren stellen, kurzfristig  Gewinn erhoffen und auf lange Sicht nachhaltige Folgeschäden ausblenden.
    6. Nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 28 Hessisches Naturschutzgesetz bedarf eine solche Einrichtung einer Betriebsgenehmigung durch die Obere Naturschutz-behörde. Es wird bezweifelt, dass eine solche überhaupt erteilt werden darf.

    Der Kreisverband der SDW (www.sdw-dadi.de) ruft die Bürger, die Behörden, alle Natur- und Tierschutzorganisationen, die Schwimmbadfreunde und die Landes- und Regionalpolitik auf, das Shark-City-Vorhaben von vorn herein abzulehnen und den Entscheidungsträgern der Stadt Pfungstadt in den Arm zu fallen. Was für Sinsheim schlecht ist, kann für Pfungstadt und das vorbelastete Rhein-Main-Gebiet nicht besser sein.

    Für den Kreisvorstand der SDW DA-Di
    Dr. Arnulf Rosenstock, Annette Stahl
    Darmstadt , Juli 2017