Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. Kreisverband Stadt Darmstadt und Kreis Darmstadt-Dieburg
Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. Kreisverband Stadt Darmstadt und Kreis Darmstadt-Dieburg

Keine Haie im Ried

Nach einem Bericht im Darmstädter Echo vom Freitag 16.6.2017 beabsichtigt die Seven Seas Aquarium GmbH & Co. KG den Bau des riesigen Indoor-Aquariums  „Shark-City“ für Haifische und andere Meeresbewohner  in einem Gewerbegebiet im südhessischen Pfungstadt.

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald hat sich in ihrer letzten Vorstandssitzung mit diesem Vorhaben befasst. Sie bezweifelt die regionalplanerische und damit bauplanungsrechtliche sowie die Natur- und tierschutzgesetzliche Zulässigkeit des gesamten Projektes ohne vorherige Änderung des Regionalen Raumordnungsplans. Vorrangig steht dem Vorhaben bereits die zwingend vorgeschriebene Umweltvertäglichkeitsprüfung (UVP) mit den Schutzgütern Mensch, Tier- und Pflanzenwelt sowie natürlicher Ressourcen entgegen. Grundsatz dieser UVP ist die rechtzeitige  Einbindung der Öffentlichkeit. Diese hat bisher zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Das Pfungstädter Bauamt erklärt lediglich lapidar, dass man keine „planungsrechtlichen Schwierigkeiten“ sehe.

Alleine die Ausstrahlungen eines solchen Vorhabens überschreiten das Stadtgebiet Pfungstadts erheblich und begrenzen die Planungshoheit der Stadt.

Wir als Kreisverband Stadt Darmstadt und Kreis Darmstadt-Dieburg der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. lehnen dieses Bauvorhaben aus mehreren Gründen und mit Nachdruck ab:

 

  1. Während weithin sichtbar rundherum im Ried und ganz besonders in Pfungstadt der Wald aus Wassermangel verdurstet, vertrocknet und abstirbt, werden Bau und Unterhaltung des Riesenaquariums  fortwährend Millionen Kubikmeter Wasser verschlingen. Dies mit erhofften Gewerbesteuereinnahmen zu rechtfertigen, ist kurzsichtig und verantwortungslos.
  2. Die erstrebte  Zunahme von individuellem Ziel- und Quellverkehr  zu diesem Groß-Haifischaquarium im ohnehin überlasteten Rhein-Main-Neckarraum als Planungsziel ist anachronistisch und kurzsichtig: Straßen, Wege und Parkplätze müssten gebaut, die Böden versiegelt, das Umgebungsklima belastet werden. Lärm, Emissionen, und  ein ständiges Kommen und Wegfahren führte zu großen  überörtlich nachteiligen Wirkungen, ganz zu schweigen von den Belastungen der Pfungstädter Bürger in den nahen Wohngebieten.
  3. Hinsichtlich des Tierschutzes bestehen allergrößte Bedenken. Die Zurschaustellung von exotischen Salzwasserbewohnern in Gefangenschaft  in einer Gegend, in der es weit und breit kein Meer gibt, ist überhaupt nicht zu vermitteln. Das vorgeschobene  Bildungsargument nämlich die Sensibilisierung der Menschen für den Lebensraum Meer, ist im  im Kontext  zur Zerstörung von Festlandslebensräumen unglaubwürdig. Nebenbei bemerkt: Das was die Besucherströme anlocken wird, ist nicht die Sensibilisierung des Umweltbewusstseins, sondern die Sensationslust am Meeresungeheuer HAI! - Statt Bildung also „big business“ - .
  4. Aus Gründen der Ressourcenschonung ist es nicht akzeptabel, dass Energie, Salz, Klärmittel etc. verschwendet werden um Fischexkremente, Nahrungs- , Medikamentenrückstände und Salzwasser in der Pfungstädter Kläranlage aufwendig zu neutralisieren. Transport, Reinigung, Entsorgung, Abluft und die Infrastrukturkosten  sind in der fragwürdigen Gewerbesteuer-bilanz der Pfungstädter Stadtverordneten offensichtlich unberücksichtigt geblieben. Einerseits werden Bauherren per Verordnung gezwungen, energieeffizient zu bauen und zu leben, auf der anderen Seite soll die Umwelt hier durch Genehmigung babylonischer Projekte für schnelles Geld verschwendet und verschmutzt  und verschachert werden.
  5. Die landwirtschaftliche Nutzfläche zur Versorgung der Menschen nimmt dramatisch ab. Politische Apelle zum sparsamen Umgang mit der Ressource Boden verhallen. Es ist beispiellos, wie sich in diesem Falle wieder einmal gewählte Vertreterinnen und Vertreter aller Parteien (!) , geblendet durch oberflächlichen Schein, in den Dienst von Profiteuren stellen, kurzfristig  Gewinn erhoffen und auf lange Sicht nachhaltige Folgeschäden ausblenden.
  6. Nach § 42 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 28 Hessisches Naturschutzgesetz bedarf eine solche Einrichtung einer Betriebsgenehmigung durch die Obere Naturschutz-behörde. Es wird bezweifelt, dass eine solche überhaupt erteilt werden darf.

Der Kreisverband der SDW (www.sdw-dadi.de) ruft die Bürger, die Behörden, alle Natur- und Tierschutzorganisationen, die Schwimmbadfreunde und die Landes- und Regionalpolitik auf, das Shark-City-Vorhaben von vorn herein abzulehnen und den Entscheidungsträgern der Stadt Pfungstadt in den Arm zu fallen. Was für Sinsheim schlecht ist, kann für Pfungstadt und das vorbelastete Rhein-Main-Gebiet nicht besser sein.

               

Für den Kreisvorstand der SDW DA-Di

Dr. Arnulf Rosenstock, Annette Stahl                                                         Darmstadt ,  Juli 2017

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